Unterrichtsbefreiungen

von Thomas Strigl
27. Juni 2023

Ab dem Schuljahr 2023/24 gelten für alle Eltern und Erziehungsberechtigte folgende Vorgangsweisen beim Ansuchen auf eine Befreiung vom Unterricht.

Es ist außerdem zu beachten, dass das alleinige Mitteilen bzw. Melden von Fehlstunden in der Schule nicht als Entschuldigung gilt. Ob eine Abwesenheit entschuldigt oder unentschuldigt ist, entscheidet die Schule nach Angabe der Begründung für die Abwesenheit.

Daher ist bei Meldung einer Abwesenheit eines Kindes immer auch ein Grund für die Abwesenheit anzugeben!

Die Formulare stehen natürlich auch unter "Downloads und Formulare" zur Verfügung.